Richtmikros

  1. Bei "besonders schweren Straftaten" (z. B. Mord, Terrorismus, Drogenhandel) kann ein Gericht (3 Richter) anordnen, daß Straftäter mit Wanzen oder Richtmikros maximal 8 Wochen abgehört werden. ( Quelle: BILD 1997)