Rohrreinigungsarbeiten

  1. Der Kl. macht die Bekl. für den entstandenen Schaden verantwortlich, weil ihre Leute bei den Rohrreinigungsarbeiten, wie in der Berufung unstreitig wurde, einen von ihnen ausgebauten Absperrschieber falsch herum wieder eingebaut haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)