Allerdings hatte Rollett nicht in Erwägung gezogen, dass es ein ungeschriebenes Gesetz gab, wonach die Leiche einer berühmten Persönlichkeit nicht verstümmelt werden durfte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2001)
Damit war für Rollett klar, dass Raimund über die notwendige cerebrale Ausstattung verfügte, um ein bedeutender Schauspieler und Dramatiker zu sein.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2001)