Rottenbucher

  1. Bootsfahrer dürfen zudem nicht mehr ein- und aussteigen, wo es ihnen gerade gefällt, sondern sie müssen sich an ganz bestimmte Stellen halten (Kammerl, Schleierfälle, Rottenbucher Brücke, Stauwehr unterhalb des Kalkofenstegs, Böbinger Brücke). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)