Rundfunkänderungsstaatsvertrag

  1. Nach bisher tolerierter und mit dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag legalisierter Praxis kann die GEZ personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.01.2005)
  2. So soll es auch diesmal sein, schon allein weil wirklich sehr viel auf dem Spiel steht: Zum Ende dieser Woche will der Landtag von Sachsen-Anhalt über den 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abstimmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Das gelobte "KEF-Verfahren" ist seit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1997 in Kraft. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.06.2005)