Rundfunkbereich

  1. Dort ist der Aufbau von so genannten crossmedialen Strukturen verboten, das heißt, große Marktanteile im Printmedienbereich dürfen nicht mit großen Marktanteilen im Rundfunkbereich verbunden werden. ( Quelle: Tagesschau vom 06.08.2005)
  2. Im Rundfunkbereich gelang dies. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Die Kommission wies die Meinung mehrerer Ministerpräsidenten zurück, Multimedia sei in erster Linie dem Rundfunkbereich zuzuordnen und daher Ländersache. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)