Dort ist der Aufbau von so genannten crossmedialen Strukturen verboten, das heißt, große Marktanteile im Printmedienbereich dürfen nicht mit großen Marktanteilen im Rundfunkbereich verbunden werden.
( Quelle: Tagesschau vom 06.08.2005)
Im Rundfunkbereich gelang dies.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Kommission wies die Meinung mehrerer Ministerpräsidenten zurück, Multimedia sei in erster Linie dem Rundfunkbereich zuzuordnen und daher Ländersache.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)