Rundfunkstaatsvertrags

  1. DLR-Intendant Ernst Elitz hatte bereits bei der Lizenzvergabe für die neue Welle kritisiert, diese "medienpolitische Fehlentscheidung" verstoße gegen den Geist des Rundfunkstaatsvertrags der Länder. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Nach Ansicht der DLM ist es nun Sache der Länder, durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags die zulässigen Werbeunterbrechungen eindeutig zu regeln. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Die Medienanstalt erklärte, sie sei nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags zu dem Verbot gezwungen, da politische Werbung im Hörfunk und Fernsehen grundsätzlich nicht erlaubt sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Die Änderung des länderübergreifenden Rundfunkstaatsvertrags müsste ebenfalls den Bundesrat passieren. ( Quelle: Spiegel Online vom 01.10.2004)