SCHNELLVERMITTLUNG

  1. SCHNELLVERMITTLUNG: Beschäftigte, denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht, müssen dem Jobcenter die Kündigung sofort mitteilen. ( Quelle: ZDF Heute vom 17.08.2002)
  2. SCHNELLVERMITTLUNG: Beschäftigte, denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht, müssen dem Arbeitsamt die bevorstehende Kündigung sofort mitteilen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 30.05.2002)