SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

  1. Am 1. Juli 1994 trat das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Dafür müsste allerdings ein Bundesgesetz, das dritte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, vom Bundestag verabschiedet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. In einem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz sollten die Voraussetzungen für eine finanzielle Besserstellung der politischen Häftlige geschaffen werden. ( Quelle: ZDF Heute vom 13.05.2002)