SGB

← Vorige 1 3 4
  1. Da die SGB keine zweite Torfrau mehr hat und Elke Müller während der Runde in Urlaub fahren will, mußte Ersatz her. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Sind außerordentliche Mitglieder indes nicht vorhanden, können die Zulassungsausschüsse auch abweichend von § 311 VIII SGB V zusammengesetzt sein; grundsätzlich ist aber Parität zwischen der Ärzte- und der Krankenkassenseite zu verlangen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Berufen Sie sich in diesem Fall auf Paragraph 43 des Sozialgesetzbuches I - Allgemeiner Teil (SGB I). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Förderung nach SGB kann beim Arbeitsamt beantragt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.08.2002)
  5. Wir wissen, dass eine große Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine aktive Einbindung und Teilhabe in den Erwerbsprozess auch unter Inanspruchnahme von Zusatztätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung anstreben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.07.2005)
  6. Umgekehrt sieht Paragraph 8 SGB V die Befreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn die Einbeziehung in die Pflichtversicherung nicht notwendig erscheint, also der Versicherungsschutz durch eine private Krankenversicherung gewährleistet ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.07.2005)
  7. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II hatte die Eigenheimzulage des Klägers in Höhe von monatlich 468,88 Euro als geldwerte Leistung und damit als Einkommen gewertet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.07.2005)
  8. Die künftig zu befürchtenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten könnten von den Arbeitgebern genutzt werden, um den Sozialabbau beschleunigen zu wollen, meint der SGB. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Mit der Streichung des § 20 SGB im Rahmen des Beitragsentlastungsgesetzes müssen auch diese Kurse wegen Geldmangels entfallen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Die Frage, ob Ermächtigungen in jedem Fall befristet zu erteilen sind, untersuchen Dahm und Debong (48): zwischen den §§ 116 und 98 II Nr. 11 SGB V bestünden "Ungereimtheiten", die sich in den Zulassungsordnungen widerspiegelten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
← Vorige 1 3 4