In Thüringen stand der Rückgabe an die Sachsen-Meininger bisher das Fürstenenteignungsgesetz im Wege.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Sein Motiv: Er habe dies für seine "moralische Pflicht" gehalten, weil die Sachsen-Meininger nur aus politischen Gründen als Adlige verfolgt worden seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)