Sachverhaltsaufklärung

  1. Der Frage, ob das BerGer. den danach zu stellenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung gerecht geworden ist, braucht allerdings im Revisionsverfhren nicht abschließend nachgegangen zu werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ein Sprecher des Bundeskartellamtes erklärte am Freitag, man müsse nun sehen, ob eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich sei. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Der Sachverhaltsaufklärung muss dies nicht schaden, vorausgesetzt, der Streit findet im Gerichtssaal statt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.04.2004)