Der Frage, ob das BerGer. den danach zu stellenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung gerecht geworden ist, braucht allerdings im Revisionsverfhren nicht abschließend nachgegangen zu werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein Sprecher des Bundeskartellamtes erklärte am Freitag, man müsse nun sehen, ob eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich sei.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Der Sachverhaltsaufklärung muss dies nicht schaden, vorausgesetzt, der Streit findet im Gerichtssaal statt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.04.2004)