Sachverständigenausschusses

  1. Es gebe keine Veranlassung, vom Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht abzuweichen, heißt es in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Stellungnahme des Gesundheitsministeriums. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)