Sachvortrag

  1. Es sei nur darauf hingewiesen, daß allein die Nichtwiederholung von Sachvortrag und Beweisangeboten der ersten Instanz nicht ohne weiteres ausreicht (16). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Der gesamte diesseitige Sachvortrag in diesem Verfahren vor dem ArbG Darmstadt wird zum Gegenstand des Beschwerdevorbringens gemacht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Angesichts der geringen Unterschiede zwischen den beiden Fahrzeugausstattungen ist dieser Sachvortrag der Kl. nicht hinreichend substantiiert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Der vom Gericht vermißte Sachvortrag wiederum war teilweise nicht erforderlich. Für den Eintritt der Verjährungshemmung kommt es auf etwaige Rügen der Werkmängel durch den Kl. nicht an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Der Senat hat die Problematik des Knebelungsvertrags nicht näher behandelt, weil es an einem dazu herausfordernden Sachvortrag fehlt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)