Saisonarbeitnehmer

  1. So dürfen Saisonarbeitnehmer (Beschäftigung bis zu drei Monaten im Jahr) aus den Beitrittsländern künftig visumfrei einreisen. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.04.2004)
  2. Da sollen Saisonarbeitnehmer und Pflegepersonal angeworben werden. ( Quelle: TAZ 1990)