Bevor das Ordnungsamt die benötigte Sammelerlaubnis erteilt, ist eine veterinärärztliche Beurteilung erfolgt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2005)
Bei der anschließenden Kontrolle konnte sie keine Sammelerlaubnis vorweisen.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 04.12.2005)