Sandsackschippen

  1. Für Freiwillige, die bei der Feuerwehr zum Dienst verpflichtet sind, gelten folgende Bestimmungen: Arbeitgeber müssen zurückstecken, wenn Sachbearbeiter oder Maschinisten zum Sandsackschippen abgestellt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)