Satzungsbestimmungen

  1. Teile von gezahlten Vergütungen seien auf dieser Grundlage 'nicht auf entsprechende Satzungsbestimmungen bzw. Beschlüsse zurückzuführen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Satzungsbestimmungen könne man nicht kurz vor einem Parteitag "hin- und herschieben", sagte sie der FR. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.10.2005)
  3. Zuvor hatte er gesagt, daß man mit allen Mitteln verhindern müsse, daß durch unklare Satzungsbestimmungen beispielsweise die "Russenmafia" in das Gemeindeparlament eindringen kann. ( Quelle: TAZ 1997)