Schädigungsabsicht

  1. Bissiger Kommentar des Mieters: 'Wir sind gut versichert' rechtfertige, so der Amtsrichter, keine fristlose Kündigung, wenn keine Schädigungsabsicht dargetan sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Bei den Aktionen handele es sich um "sittenwidrige Schädigungsabsicht". ( Quelle: Die Welt vom 07.01.2005)