Schadenersatzpflichtige

  1. Denn die Beweislast in juristischen Verfahren liegt bei der Frau, die sich unversehens als 'Störerin des Betriebsfriedens`, Schadenersatzpflichtige wegen 'Verleumdung`, Gekündigte wiederfinden kann. ( Quelle: TAZ 1988)