Schadenfreiheitsrabattes

  1. Dies gilt auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und die Aufwendungen zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlen wollen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2001)
  2. Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes zurückzahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2001)