Schadensbeträgen

  1. Nach diesem Prinzip seien die Entschädigungen bei ansteigenden Schadensbeträgen zwar absolut höher, prozentual aber niedriger. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mit teilweise extrem kleinen Schadensbeträgen beschäftigen wir Polizei und Justiz in einer Art und Weise, daß der Personalkostenaufwand in keinerlei Verhältnis zur Schadenssumme zu bringen ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)