Schadensketten

  1. Gerade hier ist eine derartige Schutzzweckbegrenzung von erheblicher Bedeutung, um Risiken noch in einigermaßen vernünftigen Grenzen halten zu können: man denke dabei nur an durch Verkehrsunfälle ausgelöste Schadensketten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)