Schalldämmmaß

  1. Insbesondere an lauten Straßen oder in der Nähe von Industriegebieten mit Schallpegeln von 70 db müssen die Bauteile ein Schalldämmmaß von etwa 45 db erreichen, damit man ungestört wohnen kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.03.2004)