Schaufensterbesitzer

  1. Und wenn dann noch ein Polizist vorbeigeht und doch reinschaut, dann hat er wegen des Schildes die Vereinbarung mit dem Schaufensterbesitzer gebrochen, weswegen seine Aussagen und damit eine mögliche Anzeige null und nicht wäre. ( Quelle: Telepolis vom 21.11.2002)