Scheines

  1. Davon abziehen muß der Käufer jedoch den Verkaufspreis des Scheines. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Als drittes muss der Optionsscheinkäufer entscheiden, in welchem Zeitrahmen er die entsprechende Bewegung erwartet, und danach die gewünschte Restlaufzeit des Scheines ausrichten. ( Quelle: DIE WELT 2001)