Davon abziehen muß der Käufer jedoch den Verkaufspreis des Scheines.
( Quelle: Welt 1997)
Als drittes muss der Optionsscheinkäufer entscheiden, in welchem Zeitrahmen er die entsprechende Bewegung erwartet, und danach die gewünschte Restlaufzeit des Scheines ausrichten.
( Quelle: DIE WELT 2001)