Schiedsrichter sein

  1. Die Behörde, die offiziell Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen heißt, soll dabei ein Schiedsrichter sein für Streitigkeiten um den Netzzugang sowie die Netzentgelte. ( Quelle: Merkur Online vom 21.07.2005)