Schienenpersonenennahverkehrs

  1. Seither ermitteln die Wettbewerbshüter gegen das Staatsunternehmen "wegen des Verdachts der unbilligen Behinderung von nicht bundeseigenen Eisenbahnen auf dem Markt für Leistungen des Schienenpersonenennahverkehrs". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)