Nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen ist es Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung nachzuweisen, wenn er ihn auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung in Anspruch nehmen will.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Als Beispiel für Letzteres gelten die Grundsätze über die so genannte Schlechterfüllung, die laut Justizministerium zu den wichtigsten Vertragsverletzungen überhaupt gehören.
( Quelle: DIE WELT 2001)