Das erläuterte in einem souveränen Schlußvortrag der Jerusalemer Sozialhistoriker Moshe Zimmermann.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
In seinem Schlußvortrag schloß sich Generalanwalt Carl-Otto Lenz den Klagen des Kickers an: Die Ablösesummen zwischen altem und neuem Verein verletzten Fußballer in ihrer Freizügigkeit, Spieler könnten auch nicht als Ware angesehen werden.
( Quelle: Die Zeit 1995)