Schmutzeintrags

  1. Laut OLG Koblenz (Aktenzeichen 3U1208/91) verstieß ein Mieter gegen die Verkehrssicherungspflicht, als er "zur Verminderung des Schmutzeintrags im Treppenhaus als Fußmatten-Provisorium einen trockenen Putzlappen verwendete". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)