Schuldenansatz

  1. Nachdem das Gesetz den Schuldenansatz verschieden regelt, erscheint es nicht zwingend, den Erwerbstätigenbonus dem Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten ohne Rücksicht auf bestehende Verbindlichkeiten zu gewähren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)