Schulfremdenprüfung

  1. Alten- und Krankenpflegerinnen mit einer einjährigen Ausbildung können sich neuerdings bei einem berufsbegleitenden Lehrgang auf die Schulfremdenprüfung "Staatlich geprüfte Altenpflegerin" vorbereiten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)