Schulhelfer

  1. Nach dem Bundessozialhilfegesetz steht behinderten Kindern auch dann ein Schulhelfer zu, wenn die "Lebenshilfe" diesen aus Kostengründen ablehnt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Eine Weiterbeschäftigung aller 30 Schulhelfer ist nur durch den Einsatz höherer Kosten möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)