Schulpflichtverletzung

  1. Wenn Behördenmitarbeiter nicht die Phantasie hatten, sich vorstellen zu können, daß hinter diesem nicht ungewöhnlichen Fall von Schulpflichtverletzung eine solch stumpfe Grausamkeit von Jessicas Eltern stand, ist ihnen das nicht vorzuwerfen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09.03.2005)