Schulunfall

  1. Als Schüler einer allgemeinbildenden Schule war der Kl. während des Besuchs dieser Schule nach § 539 I Nr. 14b RVO gegen Arbeitsunfall (Schulunfall) versichert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Jeder fünfte Hauptschüler hatte 2003 einen Schulunfall. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.08.2004)