Als Schüler einer allgemeinbildenden Schule war der Kl. während des Besuchs dieser Schule nach § 539 I Nr. 14b RVO gegen Arbeitsunfall (Schulunfall) versichert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Jeder fünfte Hauptschüler hatte 2003 einen Schulunfall.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.08.2004)