Schulverhältnis

  1. Nach der Novelle sollen Eltern bis zum 21. Lebensjahr ihrer Kinder unter anderem über Nichtversetzung, Nichtzulassung zu Prüfungen oder Entlassungen aus dem Schulverhältnis wegen mangelhafter Leistungen informiert werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.07.2004)