Schumacher-Anwalt

  1. Weil der Nachweis, nicht gedopt zu haben, schwierig zu führen sein wird, stützt Schumacher-Anwalt Michael Lehner seine Begründung auf Einstellung des Verfahrens und Aufhebung der Sperre auf angebliche Fehler im Procedere. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2005)