Schutzgartenzaun

  1. Wenn von fallendem Schutzgartenzaun für Apotheker die Rede ist, so stimmt dies insofern, als mit der bisherigen Ordnung ein ganzes Bündel an für die Patienten/Kunden kostenlosen Dienstleistungen verbunden war. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.08.2003)