Schutzgesetz

  1. Die beklagte Bank verletzt kein absolutes Recht des Scheckberechtigten, wenn sie den Scheck einlöst, und der Verstoß gegen ein Schutzgesetz i. S. des § 823 II BGB ist ebenfalls nicht erkennbar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte das Prostitutionsgesetz als ein "Schutzgesetz für Zuhälter" kritisiert. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.04.2005)