Schwangeren-Hilfegesetz

  1. So seien die Gebühreneinnahmen um mindestens 40 Millionen Mark zu hoch, zwangsläufige Mehrausgaben etwa bei Gerichtskosten, Meister-Bafög und Schwangeren-Hilfegesetz dagegen um mindestens 20 Millionen Mark zu niedrig angesetzt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)