Schwangerschaftskonfliktgesetz

  1. Rechtsgrundlagen für die Beratung sind das Strafgesetzbuch (StGB) 219 und das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) 1 bis 11. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1992 schreibt vor, daß eine Beratungsstelle über das geführte Gespräch eine Bescheinigung ausstellen muß. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)