Schwangerschaftswochen

  1. Große Mehrheit für Fristenregelung Abbruch der Schwangerschaft in ersten zwölf Wochen erlaubt Zürich - In der Schweiz darf künftig innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei abgetrieben werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2002)
  2. Es gilt eine Fristenlösung, die Abtreibungen grundsätzlich innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2003)
  3. Eine schon in den ersten Schwangerschaftswochen auftretende Veränderung ist deshalb das sichtbare Glatterwerden der Haut: Freunde und Bekannte bewundern jetzt den frischeren, strahlenden Teint. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)