Schwarzarbeitergesetzes

  1. Kritik wurde auch an der Reform des Schwarzarbeitergesetzes laut. Kontrollen und Strafen werden zwar verschärft, Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften, wie etwa Meisterzwang, sollen aber nur noch mit einem Bußgeld belegt werden können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2003)