Schwerwiegendere

  1. Achtung: Schwerwiegendere Verstöße gelten als Diebstahl und ziehen die fristlose Kündigung nach sich. ( Quelle: RTL vom 18.11.2005)
  2. Schwerwiegendere Probleme hatte die Band - und damit ihre Hörer - mit der zweiten Thematik: Deutschtümelei wurde ihr vorgeworfen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.03.2005)