Sechs-Seemeilen-Zone

  1. Die EG hat Großbritannien im September eine Sechs-Seemeilen-Zone um die Inseln zugestanden, in der fremde Schiffe, die im Verdacht stehen, dort fischen zu wollen, kontrolliert und in einen britischen Hafen eskortiert werden dürfen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)