Seeanrainer

  1. Um das Ensemble zu schützen, schränken nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch Gesetze die Gestaltungsmöglichkeiten der Seeanrainer ein: Vor einem Bau zu beachten sind Denkmalschutz, Naturschutz, Wassergesetz und Bauordnung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.09.2004)