Sektenwerber

  1. Solange sich die Sektenwerber jedoch in den Arkaden des Anger-Blocks und damit auf Privatgrund aufhalten, haben die Beamten keine Handhabe, einzuschreiten, erklärte gestern ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2002)