Selbstbehalttarife

  1. Freiwillig Versicherte, also Versicherte, die über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 3 862,50 Euro verfügen, sollen Selbstbehalttarife wählen können, bei dem sie die ersten 320 Euro Behandlungskosten im Jahr aus der eigenen Tasche bezahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.11.2003)