Seniorenkarte

  1. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder jene, die davor bereits Rente, Pension, Vorruhestands- oder Altersübergangsgeld beziehen, haben Anspruch auf die Seniorenkarte der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (VBB). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Seniorenkarte, die Vergünstigung für Kinderreiche sowie die unter dem Namen "Grüne Karte" bekannte verbilligte Benutzung des FVV werden nicht mehr ausgegeben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)